Asset-Klasse
PV-Anlagen & Solarinfrastruktur
Projekte mit Power Purchase Agreements (PPA) oder EEG-Vergütung – volle Abschreibungsoptionen, planbare Cashflows, etablierte Rechtslage.
Sie erwerben das Wirtschaftsgut unmittelbar und werden Eigentümer; Sie erwerben keine Beteiligung und keinen Fondsanteil. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Anbieter zustande. Es handelt sich nicht um eine Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG; eine Prospektpflicht sowie eine Billigung durch die BaFin bestehen nicht. Angaben zu Erträgen beziehen sich auf vergangene Zeiträume und sind keine Zusage für die Zukunft; Verluste sind möglich.
Das Konzept
Photovoltaikanlagen ermöglichen die vollständige Kombination aus IAB, 40 % Sonder-AfA und degressiver Abschreibung – bei 20-jähriger EEG-gesicherter Vergütung. Die Rechtslage ist etabliert, die Strukturen erprobt.
EEG oder PPA – je nach Projekt
EEG: gesetzlich gesicherte Einspeisevergütung über 20 Jahre. PPA: Direktabnahmevertrag mit Industriekunde – oft höhere Marge bei stabilem Abnehmer.
Volles Abschreibungspaket
IAB (bis 50 %), Sonder-AfA (40 %), degressive AfA (25 %) kombinierbar – maximale steuerliche Wirkung im ersten Jahr.
Etablierte Assetklasse
Photovoltaik ist die am häufigsten genutzte IAB-Assetklasse – rechtlich klar definiert, steuerlich anerkannt, EEG und PPA gleichwertig zulässig.
Planbare Cashflows
EEG: feste Konditionen über 20 Jahre. PPA: vertraglich definierte Abnahmepreise mit Industrieabnehmer – beide Modelle bieten langfristige Planbarkeit.
PV-Anlage Rechner
Beispielrechnung für eine PV-Investition von 100.000 €. Abschreibung über 20 Jahre (EEG-Laufzeit).
Ihre Ergebnisse
Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe steuerliche Effekte eintreten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir strukturieren ausschließlich in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Zugang zu aktuellen Projekten ausschließlich nach Qualifizierung.