IAB-Kompetenz

IAB als Kapitalhebel –
nicht als Steuersparmodell.

Der Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) ist kein Produkt. Er ist ein Instrument strategischer Liquiditätssteuerung.

Richtig eingebettet — entsteht:

Frühzeitige Gewinnminderung

Steuerliche Planbarkeit

Asset-basierte Kapitalbindung

Langfristiger Cashflow

So funktioniert eine IAB-Struktur

1

Bildung des IAB im Planungsjahr

Bis zu 50 % der geplanten Investitionssumme werden gewinnmindernd angesetzt.

2

Umsetzung innerhalb von drei Jahren

Investition in begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. PV, Speicher, Tiny Houses).

3

Optionale degressive Abschreibung

Für geeignete Assetklassen.

4

Kombination mit Sonderabschreibung

Bis zu 40 % zusätzlich im Anschaffungsjahr oder Folgejahren.

Meistgewählte Assets

Wichtige Voraussetzungen

Auch als Angestellter möglich

Mit einem real betriebenen Gewerbe (z. B. gewerbliche Vermietung) werden die IAB-Voraussetzungen erfüllbar. Wie das sauber funktioniert, klären wir gemeinsam mit deinem Steuerberater im Strategiegespräch – oder wir empfehlen dir auf Wunsch einen Steuerberater aus unserem Netzwerk.

Bewegliches Wirtschaftsgut

Das Anlagegut muss beweglich und abnutzbar sein – Gebäude und Grundstücke sind ausgeschlossen.

Zuordnung zum Anlagevermögen

Das Wirtschaftsgut muss dem Anlagevermögen des Betriebs zugeordnet sein – bei Bilanzierung durch Aktivierung in der Bilanz, bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch Aufnahme ins Anlageverzeichnis. Umlaufvermögen ist nicht begünstigt.

Fast ausschließlich betriebliche Nutzung

Mindestens 90 % betriebliche Nutzung im Anschaffungsjahr und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr.

Anschaffung innerhalb von 3 Jahren

Das Wirtschaftsgut muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB angeschafft oder hergestellt werden.

Betriebsgrößengrenze

Gewinn max. 200.000 € im Jahr der Geltendmachung – einheitlich für alle Gewinnermittlungsarten (Bilanz und EÜR), je Betrieb. Bei mehreren Gesellschaften (z. B. mehreren KGs) gilt die Grenze je Gesellschaft, wodurch sich das nutzbare Gesamtvolumen entsprechend skalieren lässt.

Verbleib im Betrieb

Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben – keine vorzeitige Veräußerung.

Risikohinweis

IAB-Strukturen erfordern:

Saubere Vertragsgestaltung
Steuerliche Begleitung
Realistische Investitionsabsicht
Marktgerechte Preisstruktur

Nicht umgesetzte Investitionen führen zu Steuernachzahlungen und Zinsbelastungen.

Wir strukturieren IAB-Investments ausschließlich in Abstimmung mit externen Steuerberatern und unter realer Investitionsabsicht.

IAB-Rechner

Schätzung auf Basis Ihrer Annahmen. Ergebnisse variieren je nach steuerlicher Situation.

📊 Ihre Ergebnisse

Angenommene Ausschüttung p. a.
11,00 %
11.000,00 €
Steuervorteil Jahr 1
23.625,00 €
IAB: 21.000,00 € | Lineare AfA: 2.625,00 €
Eigenkapital Investment (bei 20% EK)
20.000,00 €
Abschreibungen inkl. Jahr 1
56.250,00 €
Diese Berechnung beruht auf den von Ihnen eingegebenen Annahmen und dient ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung. Sie stellt keine steuerliche Beratung und keine Zusicherung eines steuerlichen Ergebnisses dar. Der Investitionsabzugsbetrag setzt insbesondere einen Betrieb mit Gewinneinkünften, ein bewegliches Wirtschaftsgut, eine mindestens 90-prozentige betriebliche Nutzung oder Vermietung sowie die tatsächliche Anschaffung innerhalb von drei Jahren voraus. Wird die Investition nicht durchgeführt, macht das Finanzamt die Gewinnminderung rückwirkend rückgängig; es entstehen Steuernachzahlungen und Zinsen. Bitte lassen Sie Ihren konkreten Fall von Ihrem Steuerberater prüfen.

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Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe steuerliche Effekte eintreten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir strukturieren ausschließlich in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Interesse an strukturierter IAB-Integration?

Die WealthOffice GbR vermittelt den direkten Erwerb von Wirtschaftsgütern. Die dargestellten Angebote sind keine Vermögensanlagen im Sinne des VermAnlG, keine Wertpapiere und kein Investmentvermögen im Sinne des KAGB; sie unterliegen keiner Prospektpflicht und keiner Billigung durch die BaFin. Wir erbringen keine Anlageberatung, keine Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO sowie keine Steuer- oder Rechtsberatung. Weitere Informationen unter Rechtliche Hinweise.

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